CORONA-PANDEMIE
Staatliche Direkthilfe
Die Corana-Pandemie hat wirtschaftliche Folgen für Unternehmen. Umsatzeinbrüche und Forderungsausfälle sind die Regel. Denken Sie aber auch an zukünftige Ersatzansprüche, die ebenfalls Auswirkungen auf die kurz- und mittelfristige Liquiditätssituation haben werden. Der Pflichtenkreis der Geschäfsführung hat sich wesentlich erweitert ...
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StaAtliche Unterstützung
Daneben gibt es unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit, staatlich geförderte Kredite oder Bürgschaften in Anspruch zu nehmen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat in diesem Zusammenhang einen 3-Stufen-Plan entwickelt, der Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen vorsieht. Danach stehen Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen derzeit die Finanzierungsinstrumente der Stufe 1 zur Verfügung. Diese beinhalten die bereits etablierten Unterstützungsinstrumente wie KfW-Unternehmer- oder auch ERP-Gründerkredite, Betriebsmittelfinanzierungen über Landesförderinstitute und auch Bürgschaften für Betriebsmittelkredite für Unternehmen mit fehlenden oder nicht ausreichend banküblichen Sicherheiten. Die Instrumente des Bundes zur Stützung des kurzfristigen Liquiditätsbedarfs hängen dabei u. a. davon ab, ob Unternehmen bereits mehr oder weniger als 5 Jahre bestehen. Ferner gibt es Beteiligungen des Bundes in Form von Bürgschaften. Bei Unternehmen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, kann hierfür indes eine Notifizierung bzw. Genehmigung der Europäischen Kommission erforderlich werden. Schließlich besteht grundsätzlich weiterhin die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Exportkreditgarantien des Bundes in Anspruch zu nehmen. Auch auf Landesebene bieten die Landesförderinstitute, ergänzend zu den ERP- und KfW Krediten, zinsgünstige Betriebsmittelfinanzierungen an. Die Voraussetzungen sind jeweils im Einzelfall zu prüfen. Die Stufe 2 sieht eine Ausweitung, Flexibilisierung bzw. Aufstockung der oben genannten Instrumente vor. Im Rahmen der letzten Stufe 3 können Maßnahmen wie Lockerungen der Abschreibungsregelungen bzw. das KfW-Sonderprogramm zur kurzfristigen Versorgung von Unternehmen mit Krediten in Betracht kommen. Als Leitmaß bei der Konzipierung der Instrumente der Stufe 3 dienen die Erfahrungen aus der Fluthilfe 2013 bzw. der Finanzkrise 2008/2009.
Wir erarbeiten derzeit für Sie umfassende Lösungen für unternehmerische Fragen während der Corona-Pandemie. Ob und in welchem Umfang für Sie und Ihr Unternehmen Handlungsbedarf besteht, muss individuell geprüft werden.
Bei Fragen rufen Sie uns einfach an unter +49 (69) 530875-0