ArBEITSRECHT
Arbeitsrecht ist Richterrecht?
Kein Rechtsbereich wird so wie das Arbeitsrecht von der Rechtsprechung geprägt. Oft ist unser Blick auf die Schlagworte der Gerichtsentscheidungen geprägt: Abfindung, Abmahnung, Arbeitszeugnis, Aufhebungsvertrag, Aussteuerung, Arbeitszeitordnung, Insolvenz des Arbeitgebers, Kündigung, Kündigungsschutz, Kündigungsfrist, Mitbestimmungsrechte, Mutterschutz, Schwerbehindertenrecht, Sozialauswahl, Überstunden und Mehrarbeit, Umstrukturierung, Urlaub, Wettbewerbsverbot.... das könnte ewig so weitergehen. Doch dieser Bereich tritt immer mehr in den Hintergrund.
Wandel der Arbeitswelt
Die Kräfteverhältnisse zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern verschieben sich immer deutlicher und schneller. Zunächst war nur die Rede vom "War for Talents" - es galt die besten Köpfe zu gewinnen. Jetzt drohen ganzen Branchen die Mitarbeiter auszugehen. Weltweit findet ein Übergang der Babyboomer-Generationen in den Ruhestand statt. Ganzen Brachen und Regionen drohen die Arbeitskräfte auszugehen. Lkw-Fahrer, Industriearbeiter, Handwerker - die Knappheit ist mit den Händen zu greifen.
Lösungen, die in die Zukunft reichen
Wurde früher bei Arbeitsverhältnissen noch vorrangig Wert darauf gelegt, sich schnell von Mitarbeitern trennen zu können, stellt sich nun die Frage, wie Mitarbeiter auch in schwierigen Situationen bewegt werden können, die Stelle auch in schwierigen Situationen nicht zu wechseln. Ihr Unternehmen braucht praktikable Lösungen. Lösungen, die klar und kalkulierbar sind.
Flexible Arbeitszeitmodelle, Arbeitszeitkonten, Mitarbeiterbeteiligung, Familienfreundlichkeit, Weiterbildung, Diversifizierung und Work-Life-Balance sind die Schlagworte der Zukunft.
Umfassende Beratung
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch bei den Klassikern des Arbeitsrechts wie Abfindung, Abmahnung, Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, Aufhebungsvertrag, Aussteuerung, Arbeitszeitordnung, Betriebsübergang, Betriebsvereinbarung, Betriebsrat, Betriebsverfassungsrecht, Elternzeit, Home-Office, Insolvenz des Arbeitgebers, Kündigung, Kündigungsschutz, Kündigungsfrist, Mehrarbeit, Mitbestimmungsrechte, Mutterschutz, Schwerbehindertenrecht, Sozialauswahl, Überstunden, Umstrukturierung, Urlaub, Wettbewerbsverbot mit Rat und Tat zu Verfügung.
Geschäftsleiter und leitende Arbeitnehmer vertreten wir auch bei der Abwehr von Haftungsansprüchen der Gesellschafter oder der Gesellschafter. In der Krise oder Insolvenz der Gesellschaft bewerten wir mit Ihnen alle Fragen der Haftung z.B. nach § 15a InsO und § 64 GmbHG.
Arbeitnehmer vertreten wir bei der Abwehr von unberechtigter Kündigung, Mobbing und Whistle-Blowing.
Lassen Sie uns miteinander herausfinden, welche Herausforderungen wir mit Ihnen gemeinsam bewältigen können. Vereinbaren Sie sofort einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.