GESELLSCHAFTSRECHT
Das Gesellschaftsrecht ist der Kitt, der die Unternehmen im Kern zusammenhält!
Unternehmen beraten wir bei allen rechtlichen Fragen zum Personen- und Kapitalgesellschaftsrecht.
Hierzu gehört insbesondere die Beratung bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen und bei Um- sowie Restrukturierungen.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die laufende Beratung der Geschäftsleitung.
Dies schließt Fragen des täglichen Geschäfts gleichermaßen ein, wie Fragen der Organhaftung und der Corporate Governance. Aber auch bei der Gründung, Liquidation, Abwicklung und Insolvenz stehen wir an Ihrer Seite.