SCHLECKER
NICHT LECKER ...

Die Schlecker-Frauen, eine Drogeriemarkt-Kette und die Entscheidung des 1. Senats in Strafsachen des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 14.03.2019

Der Bundesgerichtshof hatte über die Revision der beiden Kinder des Drogeriekönigs zu entscheiden. Auf der Speisekarte standen die vorsätzliche Insolvenzverschleppung sowie die Beihilfe zu zwölf bzw. zwei Bankrottstraftaten des Vaters. Untreue in Tateinheit mit vorsätzlichem Bankrott rundete das Menü ab. Aufgetischt hat das Landgericht hierfür zwei Jahre und neun Monate bzw. zwei Jahre und acht Monate Strafvollzug.

Wir müssen davon ausgehen, dass die Familien-Bande zum Zeitpunkt ihrer Handlungen in der Hand von Beratern war. Man handelte mit Plan. Alle Beteiligten handelten also nicht nur sehenden Auges, sondern in der klaren Hoffnung, in dieser Konstellation mit einem blauen Auge davon zukommen. Läuft! Die Vorgehensweise ist kaum anders als selten dämlich zu bezeichnen. Das ganze Unternehmen war zum Zeitpunkt der Handlungen schon gefühlt ein Jahr drohend zahlungsunfähig. Die Republik verfolgte den Todeskampf mehr oder weniger Live an den Bildschirmen. Als irgendein gewitzter Berater, einen Dienstleister zwischenzuschalten und überhöhte Stundensätze abzurechnen. Um bei der Familie nochmals zusätzlich Cash zu generieren. Das Ziel der Aktion war die Verschiebung von Vermögen auf die Nachfolgegeneration. Allerdings wurde durch geschicktes Handeln lediglich der Eindruck erweckt, es solle die Nachfolge in der Leistungsklasse des Geldverprassens geregelt werden. Statt auf die Rettung des Unternehmens durch die Nachfolgegesellschaft zu zielen, wurde wohl an prominenter Stelle ein Karibik-Urlaub der Täter finanziert. 

Zudem hat man sich noch einmal ein kleines privates Geldpolster durch eine Blitzüberweisung von 7 Mio. Euro gegönnt. Das ist alles natürlich verkürzt und zugespitzt dargestellt.
Da steht nun in erster Instanz das Landgericht Stuttgart und blickt auf die Schlecker-Frauen zur einen und den Karibik-Urlaub der Beteiligten zur anderen Seite. Und während dem Gericht offensichtlich schwindelig wurde beim Hin- und Herblicken zwischen den Höhen und Tiefen, wollen wir nicht vergessen, dass die Täter hofften, bei all dem mit einem blauen Auge davonzukommen. Denn so viel müssen wir annehmen, sie haben sicherlich nicht so gehandelt, um einen Urlaub auf Staatskosten herauszuschlagen. Was haben sich die Beteiligten nur gedacht? Keiner konnte ernsthaft damit rechnen, dass das alles unentdeckt bleiben würde, ungesühnt dann obendrein. Für die Entscheidung könnte gegolten haben: Dummheit gehört bestraft. Es wäre nicht verkehrt.

Die Berater in Restrukturierungs- und Sanierungssachen werden oftmals gescholten. Dies geschieht gelegentlich zu Recht. Meist stört aber den Scheltenden nur, dass der vom Gesetzgeber gewollte und regulierte Neuanfang geglückt ist.

Im vorliegenden Fall ist aber das Handeln aller Beteiligter nicht zu erklären. Der Anstand muss gewahrt bleiben. Wenn man den Bogen überspannt, verdient man es – trotz allem Recht auf einen Neuanfang – nicht anders, den nächsten Aufenthalt in Stammheim statt in St. Lucia zu verbringen.