Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

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Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Entgeltfortzahlung sind dasselbe – der gesetzliche Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterzahlung des Gehalts für bis zu sechs Wochen bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit. Der Begriff „Lohnfortzahlung“ ist der ältere, umgangssprachliche Begriff.

Voraussetzung ist ein bestehendes Arbeitsverhältnis seit mindestens vier Wochen. Wer in der ersten Beschäftigungswoche krank wird, hat noch keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Der Arbeitgeber zahlt die vollen sechs Wochen aus – bei Teilzeitbeschäftigten entsprechend der vereinbarten Stunden. Nach sechs Wochen übernimmt die Krankenkasse mit dem Krankengeld.

Mehrfache Erkrankungen: Bei derselben Erkrankung läuft die Sechs-Wochen-Frist nicht neu an, wenn zwischen zwei Krankheitsperioden weniger als sechs Monate liegen. Bei einer neuen, anderen Erkrankung beginnt die Frist neu.

Rechtsgrundlage: EFZG.