Unsere Tätigkeitsschwerpunkte
Arbeitsrecht — Gestaltung, Führung, Haftung
Arbeitsverhältnisse sind Dauerschuldverhältnisse. Sie funktionieren solange beide Seiten das wollen — und werden kompliziert, sobald eine Seite es nicht mehr tut. Kündigungen, Abfindungen, Führungskräfteverträge, Betriebsübergänge: das Arbeitsrecht schützt beide Seiten, aber es bevorzugt niemanden automatisch.
Für Unternehmen bedeutet das: wer Arbeitsverhältnisse sorgfältig gestaltet, hat im Streitfall die besseren Karten. Wer wartet bis es brennt, zahlt meistens drauf.
Insolvenzrecht — sanieren, strukturieren, gestalten
Eine Krise ist kein normaler Betriebszustand. Sie stellt andere Anforderungen — an Geschwindigkeit, an Entscheidungen, an Nerven. Was im Tagesgeschäft funktioniert, reicht hier nicht mehr.
Hinzu kommt: Die Interessen der Beteiligten laufen plötzlich auseinander. Der Unternehmer will retten, was zu retten ist. Der Arbeitnehmer denkt an seinen Arbeitsplatz. Der Geschäftsführer sorgt sich um seine persönliche Haftung. Der Gesellschafter fragt sich, was von seiner Investition noch übrig bleibt. Alle sitzen im selben Boot — aber sie rudern nicht in dieselbe Richtung.
Genau hier brauchen Sie jemanden, der das gesamte Bild kennt. Nicht nur das Insolvenzrecht. Nicht nur das Gesellschaftsrecht. Sondern beides — und den Mut, klare Empfehlungen zu geben, auch wenn sie unbequem sind.
Gesellschaftsrecht — Struktur & Transaktion
Unternehmen sind keine Zufallsprodukte. Hinter jeder GmbH, jeder AG, jeder Personengesellschaft stecken Entscheidungen — über Struktur, Verantwortung und Risiko. Wer diese Entscheidungen sorgfältig trifft, baut auf solidem Fundament. Wer sie dem Zufall überlässt, schafft Konfliktpotenzial für später.
Gesellschaftsrecht ist kein Thema für die Krise allein. Es begleitet Unternehmen von der Gründung über Wachstum und Transaktion bis zur Nachfolge. An jedem dieser Punkte steckt mehr drin — und mehr Risiko — als es auf den ersten Blick scheint.



