Unsere Tätigkeitsschwerpunkte

Arbeitsrecht — Gestaltung, Führung, Haftung

Arbeitsverhältnisse sind Dauerschuldverhältnisse. Sie funktionieren solange beide Seiten das wollen — und werden kompliziert, sobald eine Seite es nicht mehr tut. Kündigungen, Abfindungen, Führungskräfteverträge, Betriebsübergänge: das Arbeitsrecht schützt beide Seiten, aber es bevorzugt niemanden automatisch.

Für Unternehmen bedeutet das: wer Arbeitsverhältnisse sorgfältig gestaltet, hat im Streitfall die besseren Karten. Wer wartet bis es brennt, zahlt meistens drauf.

Personalplanung

Recht der Führungskräfte

Geschäftsführerhaftung aus Arbeitsrechtsperspektive

Nachfolgeplanung aus Arbeitsrechtsperspektive

Geschäftsführerhaftung

Gründungsberatung – Gründerberatung