Abweisung mangels Masse
Ein Insolvenzverfahren kostet Geld – Gerichts- und Verwaltergebühren. Wenn nicht mal das gedeckt ist, wird der Antrag abgewiesen: mangels Masse. Bei einer GmbH bedeutet das meist das Ende. Bei einer Privatperson nicht zwingend: Wer die Verfahrenskosten nicht aufbringen kann, kann deren Stundung beantragen. Der Weg zur Restschuldbefreiung bleibt offen. Das ist wichtig zu wissen – denn viele denken, sie könnten sich das Verfahren schlicht nicht leisten. Können sie aber.
