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Agio und Disagio beschreiben den Unterschied zwischen dem Nennwert und dem tatsächlichen Ausgabe- oder Rückzahlungsbetrag eines Wertpapiers oder Anteils.

Agio (Aufgeld): Der Ausgabebetrag liegt über dem Nennwert. Bei einer GmbH-Kapitalerhöhung bedeutet das: Ein neuer Gesellschafter zahlt mehr als den Nennwert seines Anteils. Das Über den Nennwert hinausgehende Beträg fließt in die Kapitalrücklage. Wirtschaftlich sinnvoll wenn das Unternehmen mehr wert ist als sein Stammkapital suggeriert.

Disagio (Abgeld): Der Ausgabebetrag liegt unter dem Nennwert. Bei Darlehen: Der Kreditnehmer erhält weniger als den Nennbetrag, tilgt aber den vollen Betrag. Die Differenz ist wirtschaftlich gesehen ein vorausgezahlter Zins.

Bedeutung bei M&A: Das Agio ist der Kaufpreisanteil, der über den Nennwert der übernommenen Anteile hinausgeht. Es reflektiert den Goodwill und die stillen Reserven des Unternehmens.

Steuerlich: Das Agio bei der Kapitalerhöhung ist beim Gesellschafter steuerneutral als Anschaffungskosten zu behandeln.

Rechtsgrundlage: § 272 Abs. 2 HGB; EStG.

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