Arbeitszeugnis
Das Arbeitszeugnis ist Pflicht – jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Der Anspruch verjährt nach drei Jahren.
Es gibt zwei Arten: das einfache Zeugnis, das nur Dauer und Art der Tätigkeit bescheinigt, und das qualifizierte Zeugnis, das auch Leistung und Führung bewertet. Auf Verlangen hat der Arbeitnehmer Anspruch auf das qualifizierte Zeugnis.
Das Zeugnis muss wohlwollend formuliert sein – aber es muss auch der Wahrheit entsprechen. Diese Spannung ist die Grundlage der gesamten Zeugnissprache: Formulierungen die nach außen positiv klingen, aber intern als unterdurchschnittlich gelten. „Er erfüllte seine Aufgaben zu unserer Zufriedenheit“ bedeutet im Zeugniscode: ausreichend, Note 4.
Hier lohnt sich Aufmerksamkeit: Ein Zeugnis, das auf den ersten Blick gut aussieht, kann für jeden erfahrenen Personalchef eine deutliche Botschaft enthalten. Im Zweifel Zeugnis prüfen lassen.
Rechtsgrundlage: § 109 GewO.
