Austauschpfändung
Austauschpfändung bedeutet: Das Fahrzeug ist grundsätzlich geschützt – aber nicht unbegrenzt. Wer einen 50.000-Euro-SUV fährt und behauptet, er brauche ihn für die Arbeit, muss damit rechnen, dass der Insolvenzverwalter ihn verwertet und ein Ersatzauto stellt. Das Prinzip: Schutz ja, aber nur soweit nötig. Was darüber hinausgeht, gehört zur Masse. Für den Schuldner bedeutet das: mobil bleiben – aber auf Normalniveau. Rechtsgrundlage: § 811a ZPO.
