Dauerhafte Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit
Die dauerhafte Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit ist der einzige legale Ausweg aus der Antragspflicht – aber er ist schmal. Drei Wochen, vollständige Schließung der Lücke, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit. Nicht: ‚Wir hoffen auf den Investor.‘ Nicht: ‚Die Verhandlungen laufen gut.‘ Sondern: konkreter, belastbarer Nachweis. Wer diesen Nachweis nicht führen kann und trotzdem wartet, verschleppt die Insolvenz. Wer ihn führen kann, hat einen echten Ausweg. Der Unterschied liegt oft in wenigen Stunden anwaltlicher Beratung. Rechtsgrundlage: § 17 InsO, BGH IX ZR 123/04.
