Das fallende Messer
„Greife nie in ein fallendes Messer“ – dieser Satz kommt aus dem Aktienhandel und beschreibt die Gefahr, in einen anhaltenden Wertverfall einzusteigen, bevor der Boden erreicht ist.
In der Distressed M&A: Dasselbe Prinzip. Ein Unternehmen in der Krise verliert täglich an Wert – Kunden wandern ab, Mitarbeiter kündigen, Lieferanten stellen auf Vorkasse um. Wer zu früh kauft – also bevor der Boden erreicht ist – kauft ein Objekt, das beim Closing weniger wert ist als beim Signing.
Das Dilemma: Warten birgt das Risiko, dass der beste Zeitpunkt versäumt wird. Früh einsteigen birgt das Risiko, das Messer zu fassen. Der optimale Eintrittszeitpunkt ist fast nie ex ante klar.
Lösungsansätze: MAC-Klauseln (Material Adverse Change) im Kaufvertrag – der Käufer kann zurücktreten, wenn sich die Lage wesentlich verschlechtert. Kurze Zeitspanne zwischen Signing und Closing. Intensive operative Begleitung des Zielunternehmens bis zum Closing.
Rechtsgrundlage: Vertraglich; §§ 313, 275 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage).
