Forderungsanmeldung bis zur Schlussverteilung
Wer die Anmeldefrist verpasst, ist nicht automatisch raus – aber zahlt den Preis dafür. Nachträgliche Anmeldung bis zur Schlussverteilung ist möglich, kostet aber einen eigenen Prüfungstermin auf eigene Rechnung. Und: Was bereits verteilt wurde, ist weg. Die nachträglich angemeldete Forderung nimmt nur an noch ausstehenden Verteilungen teil. In der Praxis bedeutet das oft: deutlich weniger Quote. Wer früh und vollständig anmeldet, ist in einer klar besseren Position. Rechtsgrundlagen: §§ 177, 189 InsO.
