Forderungsfeststellung
Forderungsfeststellung ist der Durchgang vom Antrag zur gesicherten Position. Nicht bestritten – festgestellt – Tabellenwirkung. Bestritten – Klage – Aufwand. Für Gläubiger gilt: Vollständig anmelden, rechtzeitig anmelden, im Prüfungstermin präsent sein. Wer das verschäft, verliert seine Beteiligungsrechte. Für Schuldner gilt: Unberechtigte Forderungen bestreiten – ein unbestrittener Widerspruch des Schuldners hat für die Verteilung zwar keine Wirkung, ist aber für die Restschuldbefreiung entscheidend. Rechtsgrundlagen: §§ 178, 179 InsO.
