Drohende Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung im Vergleich
Drei Gründe, drei verschiedene Konsequenzen. Zahlungsunfähigkeit: klassisch, häufigste, sofortige Antragspflicht für Geschäftsführer. Drohende Zahlungsunfähigkeit: der strategische Grund – nur der Schuldner darf ihn nutzen, und wer das tut, hat noch echte Optionen. Überschuldung: der vergessene Grund – die Bilanz stimmt längst nicht mehr, aber das Konto ist noch nicht leer. Wer keinen Unterschied kennt, handelt oft zu spät. Wer ihn kennt, handelt zur richtigen Zeit. Rechtsgrundlagen: §§ 17–19 InsO.
