Kleinverfahren (Verbraucherinsolvenz)

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Kleinverfahren, Privatinsolvenz, Verbraucherinsolvenz – drei Namen für dasselbe Verfahren. Vereinfacht gegenüber dem Regelinsolvenzverfahren, klarer Ablauf, Treuḧänder statt Insolvenzverwalter. Für Privatpersonen der Standardweg. Für ehemals Selbständige möglich, wenn weniger als 20 Gläubiger und keine Schulden aus Arbeitsverhältnissen. Wer die Voraussetzungen erfüllt, fährt damit in der Regel schneller und günstiger. Rechtsgrundlage: §§ 304 ff. InsO.