Kleine Selbständige in der Insolvenz
Früher selbständig, jetzt insolvent – die Frage ist: Regelinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz? Die Antwort hängt von zwei Faktoren ab: weniger als 20 Gläubiger und keine Schulden aus Arbeitsverhältnissen. Wer das erfüllt, kann das einfachere Verfahren nutzen. Wer es nicht erfüllt, muss ins Regelverfahren – das ist aufwändiger und teurer. Gerade hier lohnt sich eine präzise Vorabprüfung. Rechtsgrundlage: § 304 Abs. 2 InsO.
