Pfändbarkeit von Kraftfahrzeugen (PKW)

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Das Auto gehört zur Insolvenzmasse – grundsätzlich. Aber nicht immer. Wer sein Fahrzeug nachweislich für die Erwerbstätigkeit braucht, kann es schützen. Entweder weil der Arbeitsplatz ohne Auto schlicht nicht erreichbar ist, oder weil die Arbeit selbst einen PKW voraussetzt. Ist das Fahrzeug trotzdem zu wertvoll, um es einfach zu lassen, kommt die Austauschpfändung ins Spiel: verwerten – aber Ersatz stellen. Das Gesetz ist hier pragmatisch. Rechtsgrundlagen: § 35 InsO, § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO, § 811a ZPO.