Überschuldung (juristische Personen)

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Überschuldung – den Insolvenzgrund, den viele zu spät erkennen. Das Konto noch nicht leer, aber die Bilanz längst nicht mehr im Lot. Sechs Wochen Antragspflicht. Die Fortführungsprognose ist der Hebel – wer sie realistisch bewertet, gewinnt Zeit. Wer sie schönredet, haftet. Rechtsgrundlage: § 19 InsO.