Urlaub
Urlaub ist kein Bonus – er ist ein gesetzlicher Anspruch. Der Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt 24 Werktage pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche, also 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche. Was darüber hinausgeht, ist vertraglich.
Urlaub verfallfällt nicht automatisch am 31. Dezember – das hat der EuGH und in der Folge das BAG klar entschieden. Resturlaub verfällt nur, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor konkret aufgefordert hat, den Urlaub zu nehmen, und ihn auf den drohenden Verfall hingewiesen hat. Wer das nicht dokumentiert hat, der hat ein Problem.
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist nicht genommener Urlaub auszubezahlen – als Urlaubsabgeltung. Das gilt für den gesetzlichen Mindesturlaub in jedem Fall, auch wenn der Arbeitnehmer lange krank war.
Ein häufiger Streitpunkt: der Urlaubsanspruch während der Kündigung. Wer freigestellt wird, gilt der Urlaub dann als genommen? Nur wenn die Freistellung ausdrücklich unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch erfolgt.
Rechtsgrundlage: BUrlG, § 7 BUrlG.
