Absonderungsrecht
Das Absonderungsrecht ist die juristische Art zu sagen: Wer eine Sicherheit hat, kommt zuerst. Banken mit Grundschuld, Gläubiger mit Pfandrecht – die werden aus dem Verwertungserlös des belasteten Vermögenswerts bedient, bevor die übrigen Gläubiger auch nur einen Cent sehen. Was übrig bleibt, geht in die allgemeine Masse. In der Praxis bedeutet das häufig: Die anderen Gläubiger gehen leer aus. Gesetzliche Grundlage: §§ 49 ff., 165 ff. InsO.
