Abschluss des Insolvenzverfahrens
Abschluss des Verfahrens: Aufhebungsbeschluss nach § 200 InsO. Verbraucherinsolvenz: WVP beginnt. Regelinsolvenz: Ende. Ab Abschluss laufen die Fristen – sechs Monate Portal, drei Jahre SCHUFA. Rechtsgrundlage: § 200 InsO.
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