Angemessenes Dienstverhältnis
Selbständige zahlen nicht das, was übrig bleibt – sondern das, was ein vergleichbarer Angestellter als pfändbares Einkommen hätte. Wer sich darunter hält, riskiert die Restschuldbefreiung. Wer es kennt und einplant, weiß was er zahlen muss. Rechtsgrundlage: § 295 Abs. 2 InsO.
