Betriebsrat
Der Betriebsrat ist kein Feind des Unternehmens – auch wenn er sich gelegentlich so anfühlt. Er ist das gesetzlich vorgesehene Gegengewicht zur Arbeitgeberseite in Betrieben ab fünf ständig wahlberechtigten Arbeitnehmern.
Seine Rechte sind abgestuft: Informationsrechte, Anhörungsrechte, Beratungsrechte – und in bestimmten Bereichen echte Mitbestimmungsrechte, bei denen der Arbeitgeber ohne Zustimmung des Betriebsrats schlicht nicht handeln kann. Das betrifft unter anderem Arbeitszeit, Urlaubsgrundsätze, betriebliche Ordnung, Einführung von Überwachungstechnik.
Bei Kündigungen gilt: Der Betriebsrat muss vor jeder Kündigung angehört werden. Wer das nicht tut, kündigt unwirksam – ohne Ausnahme. Das Anhörungsverfahren ist kein Formalismus, es ist eine Wirksamkeitsvoraussetzung.
Für Geschäftsführer und Manager: Der Umgang mit dem Betriebsrat ist Chefsache. Wer ihn ignoriert oder systematisch übergeht, schafft sich Probleme, die teurer werden als jede Verhandlung.
Rechtsgrundlage: BetrVG.
