Betriebsbedingte Kündigung

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Die betriebsbedingte Kündigung ist die häufigste Kündigungsform im deutschen Arbeitsrecht – und gleichzeitig die am häufigsten angreifbare. Denn die formalen Anforderungen sind hoch.

Drei Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein: Erstens eine unternehmerische Entscheidung, die den Wegfall des Arbeitsplatzes bedingt. Zweitens müssen dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen – nicht nur wirtschaftliche Wünsche. Drittens muss eine ordnungsgemäße Sozialauswahl stattgefunden haben: Wer von mehreren vergleichbaren Arbeitnehmern entlassen wird, bestimmt sich nach Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung.

Für Arbeitgeber: Die Dokumentation der unternehmerischen Entscheidung ist entscheidend. Wer kündigt und sechs Monate später dieselbe Stelle neu besetzt, hat verloren.

Für Arbeitnehmer: Die Sozialauswahl ist der häufigste Angriffspunkt. Wurde sie fehlerhaft durchgeführt, ist die Kündigung sozialwidrig. Kündigungsschutzklage lohnt sich – zumindest für eine bessere Abfindung.

Rechtsgrundlage: § 1 Abs. 2, 3 KSchG.