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Corporate Housekeeping ist die laufende gesellschaftsrechtliche Pflege einer GmbH. Es klingt nach Verwaltung. Es ist Risikoprävention.

Was dazu gehört: Gesellschafterliste aktuell halten und zum Handelsregister einreichen. Gesellschafterbeschlüsse protokollieren und archivieren. Geschäftsführeranstellungsverträge aktualisieren. Jahresabschluss fristgerecht offenlegen. Transparenzregisterpflichten erfüllen. Veränderungen im Handelsregister anmelden.

Warum es wichtig ist: Wer seine Gesellschafterliste nicht aktuell hält, riskiert, dass Dritte gutgläubig Anteile von einem falschen Verkäufer erwerben. Wer Beschlüsse nicht dokumentiert, hat im Streit nichts in der Hand. Wer den Jahresabschluss nicht offenlegt, riskiert Ordnungsgeld.

Und bei Due Diligence oder M&A: Fehlende Protokolle, überaltete Gesellschafterlisten, nicht erfasste Veränderungen – all das führt zu Kaufpreisabzügen, Haftungsfragen und Verzögerungen. Wer rechtzeitig aufräumt, verhandelt besser.

Housekeeping-Audit: Vor jedem M&A-Prozess und bei jeder Restrukturierung empfiehlt sich ein systematischer Check des gesellschaftsrechtlichen Zustands der Gesellschaft.

Rechtsgrundlage: GmbHG, HGB, GwG (Transparenzregister).