D&O-Versicherung
Die D&O-Versicherung – Directors & Officers – ist die Haftpflichtversicherung für Geschäftsführer und Vorstände. Sie zahlt, wenn das Management wegen Pflichtverletzungen in Anspruch genommen wird.
Was sie deckt: Vermögensschäden durch fehlerhafte Entscheidungen, Unterlassungen, Pflichtverletzungen. Die Versicherung verteidigt und zahlt – bis zur Deckungssumme.
Was sie nicht deckt: Vorsätzliche Schädigungen, Straftaten, Ansprüche aus der Insolvenzverschleppung unter bestimmten Bedingungen, Eigenschaden. Und: Der Selbstbehalt. Seit 2009 ist für Vorstands-D&Os bei AGs ein Selbstbehalt von 10% des Schadens (maximal 1,5 Jahresgehälter) gesetzlich vorgeschrieben. Bei der GmbH ist er freiwillig – aber üblich.
Wer zahlt die Prämie: Meist die Gesellschaft – das ist zulässig und steuerlich absetzbar. Aber: Wessen Interesse versichert ist, bestimmt wer im Schadensfall das Sagen hat.
Praxishinweis: Eine D&O-Police ist kein Freifahrtschein. Wer die Bedingungen nicht kennt, merkt im Schadensfall was sie wert ist – oder nicht wert ist.
Rechtsgrundlage: §§ 93 AktG, 43 GmbHG; VVG.
