Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer – sie fließt an die Gemeinde, in der das Unternehmen seinen Sitz hat. Jedes gewerbliche Unternehmen zahlt sie, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften gleichermaßen.
Berechnungsgrundlage: Gewerbeertrag multipliziert mit dem Steuermessbetrag (3,5%) multipliziert mit dem Hebesatz der Gemeinde. Der Hebesatz variiert erheblich – von 200% in einigen Kleingemeinden bis über 490% in München.
Effektive Belastung: Bei einem Hebesatz von 400% ergibt sich eine Gewerbesteuerbelastung von 14%. Zusammen mit Körperschaftsteuer und Soli: effektiv rund 30% Gesamtbelastung der GmbH.
Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen: Bestimmte Aufwendungen – Zinsen, Mieten, Leasingraten – werden dem Gewerbeertrag hinzugerechnet, auch wenn sie betrieblich veranlasst sind. Das erhöht die Bemessungsgrundlage über den handelsrechtlichen Gewinn hinaus.
Freiberufler: Keine Gewerbesteuer für Freiberufler und Freiberufler-GbRs. Aber: Sobald eine GmbH gegründet wird, fällt Gewerbesteuer an – auch wenn der einzige Gesellschafter Rechtsanwalt ist.
Rechtsgrundlage: Gewerbesteuergesetz (GewStG).
