Insolvenzbekanntmachungen
Insolvenzbekanntmachungen: öffentlich, bundesweit, auf insolvenzbekanntmachungen.de. Eröffnung, Termine, Abschluss – alles dort. Sechs Monate Speicherfrist, dann automatische Löschung. SCHUFA liest die Daten dort aus. Für Gläubiger: Bekanntmachung setzt Fristen in Gang – wer die Anmeldefrist verpasst, zahlt für den Nachtragsprufungstermin. Für Schuldner: Öffentlichkeit ist unvermeidlich, aber zeitlich begrenzt. Rechtsgrundlage: § 9 InsO.
