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Insolvenzforderungen sind die Schulden von gestern – alle Forderungen, die beim Start des Verfahrens bereits bestanden. Sie stehen in der Befriedigungsreihenfolge hinten: Erst kommen die Masseverbindlichkeiten, dann kommt der Rest. Was übrig bleibt, wird nach Quote verteilt. Oft ist das wenig. Wer als Gläubiger seine Forderung nicht anmeldet, geht leer aus. Rechtsgrundlage: § 38 InsO.

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