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Das Schuldnerverzeichnis ist die öffentliche Dokumentation der Zahlungsunfähigkeit – einsehbar von jedem, der es wissen will. Banken, Vermieter, Geschäftspartner. Wer dort steht, hat es schwerer. Drei Jahre Eintragung, dann automatische Löschung – oder früher bei vollständiger Befriedigung. Im Insolvenzkontext ist die Eintragung ein klares Indiz für Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO und kann Gläubigeranträge erleichtern. Für Schuldner: Wer früh handelt und das Verfahren kontrolliert angeht, kann die Eintragungszeit minimieren. Rechtsgrundlage: §§ 882b ff. ZPO.