Juristische Person
GmbH, AG, Verein – juristische Personen. Rechtlich eigenständig, haftet mit eigenem Vermögen. Im Insolvenzfall wird das Verfahren eröffnet, aber: keine Restschuldbefreiung. Die Gesellschaft wird am Ende aufgelöst und aus dem Register gelöscht. Was bleibt, sind die Gesellschafter – und möglicherweise ihre persönliche Haftung.
