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Wer Lastschriften laufen hat, sollte das früh im Blick haben: Der Insolvenzverwalter kann Abbuchungen der letzten sechs Wochen widerrufen – egal ob berechtigt oder nicht. Lösung: Vor Antragstellung auf Überweisung umstellen oder die Lastschrift schriftlich genehmigen. Ein kleiner Schritt, der viel Ärger spart.