Letter of Intent
Der Letter of Intent – kurz LOI – ist die Absichtserklärung zu Beginn einer M&A-Transaktion. Er ist kein Kaufvertrag. Er bindet nicht zum Kauf. Aber er ist auch nicht nichts.
Was er enthält: Beschreibung des Kaufobjekts, indikativer Kaufpreis, geplanter Zeitplan, Exklusivität, Vertraulichkeit, Bedingungen für den Abschluss. Und: Eine klare Aussage, was verbindlich ist und was nicht.
Was verbindlich ist: Vertraulichkeitsklauseln und Exklusivität sind typischerweise bindend – auch im LOI. Wer während der Exklusivitätsphase parallel mit anderen verhandelt, verletzt den LOI und kann schadenspflichtig werden.
Was nicht verbindlich ist: Der Kaufpreis, die Verkaufsverpflichtung, die Bedingungen. Alles unter Vorbehalt der Due Diligence und des endgültigen Vertragsabschlusses.
In der Insolvenz: Der LOI ist Signal nach außen – an Kunden, Mitarbeiter, Lieferanten – dass ein Investor bereitsteht. Das kann den Betrieb stabilisieren. Aber er bindet den Insolvenzverwalter nicht: Er kann das Beste Angebot wählen.
Rechtsgrundlage: §§ 311, 241 BGB (vorvertragliche Pflichten bei verbindlichen Teilen).
