Schwacher vorläufiger Insolvenzverwalter
Der schwache vorläufige Verwalter ist die häufigere Variante – und die, bei der der Schuldner noch handlungsfähig bleibt. Formal. Mit Zustimmungsvorbehalt. Das klingt besser als es manchmal ist: Wer meint, er könne jetzt noch schnell Dinge regeln, liefert dem späteren Verwalter Möglichkeiten zur Anfechtung. Unsere Empfehlung: Auch beim schwachen Verwalter frühzeitig Rat holen und jeden Schritt abstimmen. Rechtsgrundlage: § 21 InsO.
