Schuldnerverzeichnis
Das Schuldnerverzeichnis – auch Vollstreckungsportal – ist ein zentrales Register, in das natürliche und juristische Personen eingetragen werden, wenn sie ihre eidesstattliche Versicherung (frühere Bezeichnung: Offenbarungseid) abgegeben haben oder die Zwangsvollstreckung gegen sie fruchtlos war.
Eintragungsvoraussetzungen: Abgabe der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO bei fruchtloser Vollstreckung, oder Nichtleistung trotz Aufforderung in Insolvenzverfahren.
Folgen der Eintragung: Praktisch sofortige Kreditunwürdigkeit. Kein Bankkonto auf Guthabenbasis, keine Ratenzahlungsverträge, kein Leasing. Für Geschäftsführer: Sie können kein Amt mehr bekleiden, wenn sie im Schuldnerverzeichnis eingetragen sind – das ist ein häufig übersehener Punkt.
Löschung: Automatisch nach drei Jahren, oder früher wenn die Forderungen beglichen wurden und Gläubiger zustimmen.
Relevanz: Bei GF-Prüfungen, Bonitatsprüfungen, M&A-Transaktionen. Wer einen neuen GF bestellt, sollte das Schuldnerverzeichnis prüfen.
Rechtsgrundlage: §§ 882b ff. ZPO; § 6 GmbHG (Ausschluss als GF).
