Steuertransparenz
Steuertransparenz bedeutet: Eine Gesellschaft wird steuerlich nicht selbst besteuert – die Gewinne werden direkt den Gesellschaftern zugerechnet und bei diesen versteuert. Das ist das Gegenmodell zur Kapitalgesellschaft.
Transparente Rechtsformen: Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG) sind steuerlich transparent. Die Gesellschaft zahlt keine Körperschaftsteuer – aber Gewerbesteuer. Die Gesellschafter versteuern ihren Gewinnanteil mit dem persönlichen Einkommensteuersatz.
Vorteil: Verluste können direkt mit anderen Einkünften der Gesellschafter verrechnet werden – relevant in Verlustphasen.
Nachteil: Gewinne werden besteuert, auch wenn sie nicht ausgeschüttet werden. Das kann zu Liquiditätsproblemen führen wenn die Gesellschaft die Gewinne einbehält.
Option zur Körperschaftsteuer: Seit 2022 können Personengesellschaften die Körperschaftsteuer wählen – die sogenannte Optionsverschonung nach § 1a KöStG. Das eröffnet die Vorteile der Kapitalgesellschaftsbesteuerung ohne Formwechsel.
Rechtsgrundlage: EStG; § 1a KöStG.
