Stiftungsregister
Das Stiftungsregister ist seit dem 1. Januar 2026 das zentrale bundesweite Register aller rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts in Deutschland. Davor gab es keine einheitliche nationale Datenbank – die Stiftungsaufsicht lag bei den Ländern.
Was eingetragen wird: Name und Sitz der Stiftung, Zweck, Vorstand, Satzung. Die Eintragung hat konstitutive Wirkung für neu gegründete Stiftungen. Bestehende Stiftungen mussten überführt werden.
Öffentlichkeit: Das Stiftungsregister ist öffentlich einsehbar – erstmals in Deutschland. Das erhöht die Transparenz erheblich, was von der Stiftungsszene nicht durchgängig begrüßt wurde.
Relevanz bei Nachfolgeplanung: Familienstiftungen sind ein wichtiges Instrument der Vermögensstrukturierung und Nachfolge. Wer eine Familienstiftung gründet, muss sie jetzt registrieren – mit allen Konsequenzen für die Transparenz.
Rechtsgrundlage: §§ 82 ff. BGB n.F.; Stiftungsrechtsreform 2021 (in Kraft 2026).
