Umwandlungssteuergesetz (UmwStG)
Das Umwandlungsgesetz regelt die gesellschaftsrechtliche Seite von Umstrukturierungen. Das UmwStG regelt die steuerliche Seite – und die ist oft die entscheidende.
Grundsatz: Umwandlungen sind gesellschaftsrechtlich möglich. Ob sie steuerneutral möglich sind, bestimmt das UmwStG. Wer das vergisst, löst beim Formwechsel oder der Verschmelzung stille Reserven auf – und zahlt Steuern auf Gewinne, die er nie in der Hand hatte.
Buchwertfortführung vs. Aufdeckung: Das UmwStG ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Fortführung der Buchwerte – also die steuerneutrale Umstrukturierung. Voraussetzungen: u.a. Sicherstellung der späteren Besteuerung im Inland, keine Missbrauchsgestaltung.
Typische Fallstricke: Einbringung von Betriebsvermögen in eine GmbH, Formwechsel von Personen- in Kapitalgesellschaft, Spaltung mit anschließendem Verkauf innerhalb der Sperrfrist (7 Jahre).
Sperrfristen: Wer steuerneutral eingebracht hat und innerhalb von sieben Jahren verkauft, muss rückwirkend versteuern. Das UmwStG hat ein langes Gedächtnis.
Rechtsgrundlage: Umwandlungssteuergesetz (UmwStG).
