Vereinsregister
Das Vereinsregister ist das amtliche Verzeichnis aller eingetragenen Vereine (e.V.) in Deutschland. Es wird beim zuständigen Amtsgericht geführt – Eintragung ist freiwillig, aber Voraussetzung für die Rechtsfähigkeit als eingetragener Verein.
Was eingetragen wird: Name, Sitz, Satzung, Vorstand. Ein nicht eingetragener Verein ist rechtsfähig nach BGB-Regeln, die Vereinsmitglieder haften aber persönlich – ein wichtiger Unterschied zum e.V.
Relevanz für Unternehmen: Gesellschaftsrechtlich selten direkt relevant. Aber: Viele Familienstiftungen und gemeinnützige Vehikel sind als e.V. organisiert. Bei der Vermogensnachfolge und bei Stiftungsgestaltungen kommt man an der Vereinsform nicht vorbei.
Abgrenzung zur Stiftung: Der Verein hat Mitglieder. Die Stiftung hat kein Mitgliederorgan – sie ist auf ihren Zweck ausgerichtet und dauerhaft.
Rechtsgrundlage: §§ 21 ff. BGB; §§ 55 ff. BGB (eingetragener Verein).
