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Das Genossenschaftsregister ist das amtliche Verzeichnis aller eingetragenen Genossenschaften (eG) in Deutschland. Es wird wie das Handelsregister beim zuständigen Amtsgericht geführt.

Was eingetragen wird: Name und Sitz der Genossenschaft, Vorstand, Aufsichtsrat, Satzungänderungen, Liquidation. Die eG ist eine eigenständige Rechtsform – zwischen GmbH und Verein – mit dem besonderen Zweck der Förderung ihrer Mitglieder.

Relevanz in der Praxis: Genossenschaften spielen in bestimmten Branchen eine wichtige Rolle – Wohnungsbau, Banken (Volksbanken, Raiffeisenbanken), Landwirtschaft, Einzelhandel (REWE-Gruppe). Für M&A und Restrukturierungen selten relevant, aber bei Mandaten in diesen Branchen zu kennen.

Relevanz für mha: Gering direkt, aber als Abgrenzung zur GmbH im Beratungsgespräch gelegentlich relevant.

Rechtsgrundlage: Genossenschaftsgesetz (GenG); §§ 10 ff. GenG.

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