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Vermögensstatus: Aktiva gegen Passiva – die ehrliche Bilanz. Für Unternehmen: Grundlage der Überschuldungsprüfung nach § 19 InsO. Übersteigen die Schulden das Vermögen ohne Fortführungsperspektive: Antragspflicht. Für Verbraucher: Pflichtbestandteil des Insolvenzantrags nach § 305 InsO. Vollständig, lückenlos, korrekt – sonst Rückgabe durch das Gericht oder Versagung der Restschuldbefreiung. Rechtsgrundlagen: §§ 19, 305, 290 InsO.