Vermögensauskunft (früher: Eidesstattliche Versicherung)
Vermögensauskunft: der Gläubiger will wissen was da ist und wo. Vollstreckungstitel + Gerichtsvollzieher + Formular + Unterschrift. Falsche Angaben: strafbar. Termin verpassen: Haftbefehl möglich. Abwendung: Ratenzahlung innerhalb 12 Monate mit Gläubigerzustimmung. Folge: Schuldnerverzeichnis-Eintrag, SCHUFA erhält Information, Lohn- und Kontopfändung drohen. Sofortmaßnahme: P-Konto einrichten. Eintragungsanordnungsschreiben aufbewahren. Rechtsgrundlage: §§ 802a ff., 802b, 802c, 802g, 882c ZPO.
