← Alle Begriffe

Die Betriebsaufspaltung ist ein häufig genutztes Gestaltungsmodell – und ein regelmäßiger Streitpunkt mit dem Finanzamt.

Struktur: Eine Besitzgesellschaft (oft eine Personengesellschaft oder Einzelperson) hält die wesentlichen Betriebsgründlagen – Grundstücke, Maschinen, Betriebsgebäude. Eine Betriebsgesellschaft (häufig GmbH) führt das operative Geschäft und mietet die Betriebsgründlagen von der Besitzgesellschaft.

Ziel: Haftungsabschirmung der wesentlichen Vermögenswerte. Was in der Besitzgesellschaft liegt, ist dem Zugriff der Gläubiger der Betriebsgesellschaft entzogen.

Die steuerliche Treibfeder: Bei sachlicher und personeller Verflechtung zwischen Besitz- und Betriebsgesellschaft nimmt das Finanzamt an, dass beide als eine wirtschaftliche Einheit anzusehen sind. Das hat weitreichende steuerliche Konsequenzen – gewerbliche Einfärbung der Besitzgesellschaft, Gewerbesteuer auf Mieteinnahmen.

Risiko: Bei Aufgabe oder Beendigung der Betriebsaufspaltung – zum Beispiel durch Veräußerung oder Insolvenz der Betriebsgesellschaft – können stille Reserven in der Besitzgesellschaft aufgedeckt werden. Das ist die steuerliche Zeitbombe.

Rechtsgrundlage: Steuerrechtlich entwickelt; §§ 15, 16 EStG.

Das könnte Sie auch interessieren: Holding, Steuertransparenz, Besteuerung der KG