Betriebsaufspaltung
Die Betriebsaufspaltung ist ein häufig genutztes Gestaltungsmodell – und ein regelmäßiger Streitpunkt mit dem Finanzamt.
Struktur: Eine Besitzgesellschaft (oft eine Personengesellschaft oder Einzelperson) hält die wesentlichen Betriebsgründlagen – Grundstücke, Maschinen, Betriebsgebäude. Eine Betriebsgesellschaft (häufig GmbH) führt das operative Geschäft und mietet die Betriebsgründlagen von der Besitzgesellschaft.
Ziel: Haftungsabschirmung der wesentlichen Vermögenswerte. Was in der Besitzgesellschaft liegt, ist dem Zugriff der Gläubiger der Betriebsgesellschaft entzogen.
Die steuerliche Treibfeder: Bei sachlicher und personeller Verflechtung zwischen Besitz- und Betriebsgesellschaft nimmt das Finanzamt an, dass beide als eine wirtschaftliche Einheit anzusehen sind. Das hat weitreichende steuerliche Konsequenzen – gewerbliche Einfärbung der Besitzgesellschaft, Gewerbesteuer auf Mieteinnahmen.
Risiko: Bei Aufgabe oder Beendigung der Betriebsaufspaltung – zum Beispiel durch Veräußerung oder Insolvenz der Betriebsgesellschaft – können stille Reserven in der Besitzgesellschaft aufgedeckt werden. Das ist die steuerliche Zeitbombe.
Rechtsgrundlage: Steuerrechtlich entwickelt; §§ 15, 16 EStG.
