Bundesamt für Justiz (BfJ)
Das Bundesamt für Justiz ist eine Behörde im Geschäftsbereich des Bundesjustizministeriums. Es ist zuständig für die Überwachung der Offenlegungspflichten von Kapitalgesellschaften – und für die Verhängung von Ordnungsgeldern bei Säumigen.
Ablauf des Ordnungsgeldverfahrens: Das BfJ prüft automatisch ob Jahresabschlüsse fristgerecht eingereicht wurden. Wer nicht offengelegt hat, erhält eine Androhung des Ordnungsgeldes mit einer Nachfrist von sechs Wochen. Wer auch dann nicht offenlegt, erhält das Ordnungsgeld – in der Regel 2.500 Euro für die erste Säumnis. Danach steigt es.
Besonderheit: Das Verfahren läuft gegen die Gesellschaft – nicht den Geschäftsführer persönlich. Aber: Der GF ist für die rechtzeitige Offenlegung verantwortlich und kann im Innenverhältnis haftbar gemacht werden.
Auch zuständig für: Schuldnerverzeichnis, Zentrales Vollstreckungsgericht, Insolvenzbekanntmachungen, Gewährung internationaler Rechtshilfe.
Rechtsgrundlage: § 335 HGB; BfJ-Gesetz.
