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Wer krank ist, bekommt sechs Wochen lang sein Gehalt weiter – das ist Entgeltfortzahlung. Das klingt selbstverständlich, hat aber eine Reihe von Bedingungen und Fallstricken die in der Praxis regelmäßig zu Streit führen.

Voraussetzung ist, dass die Krankheit unverschuldet ist. Wer sich durch eine Schlägerei verletzt, riskiert den Anspruch. Wer eine riskante Sportart ausübt und sich dabei verletzt, zumindest dann nicht, wenn es sich um eine allgemein akzeptierte Freizeitaktivität handelt.

Der Arbeitgeber kann eine ärztliche Bescheinigung vom ersten Krankheitstag an verlangen – das ist sein gutes Recht und muss nicht begründet werden. Viele Arbeitgeber machen davon zu wenig Gebrauch.

Nach sechs Wochen übernimmt die Krankenkasse: Krankengeld, das niedriger ist als das Nettogehalt. Ab diesem Punkt ist der Arbeitgeber aus der Pflicht – zumindest finanziell. Ob das Arbeitsverhältnis dann kündbar ist, hängt von den Umständen ab.

Rechtsgrundlage: EFZG.