Erbausschlagung in der Insolvenz
Erbausschlagung in der Insolvenz – sechs Wochen Frist, sonst gilt das Erbe als angenommen. Ausgeschlagen: weder dir noch dem Treuhänder. Klingt einfach – ist es aber nicht immer. Der Verwalter kann anfechten, wenn die Ausschlagung gläubigerbenachteiligend war. Bei wertlosen oder belasteten Nachlässen: oft die richtige Entscheidung. Bei werthaltigen: immer abwägen. Ohne Anwalt nicht machen. Rechtsgrundlagen: §§ 1942 ff., 1944 BGB, § 83 InsO.
