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Der Gerichtsvollzieher vollstreckt – Punkt. Er kommt, wenn ein Gläubiger einen Titel hat und sein Geld sehen will. Was viele nicht wissen: Wenn nichts zu holen ist, stellt er eine Unpfändbarkeitsbescheinigung aus. Die ist im Insolvenzkontext Gold wert: Sie belegt die Zahlungsunfähigkeit und ebnet den Weg zum Insolvenzantrag. Manchmal ist der Besuch des Gerichtsvollziehers also gar nicht das Ende – sondern der Anfang eines geordneten Neuanfangs.