← Alle Begriffe

Kein Geschäftsführer ohne Bestellungsakt. Die Bestellung ist der gesellschaftsrechtliche Akt, der jemanden zum Organ der GmbH macht. Davon zu trennen ist der Anstellungsvertrag – das schuldrechtliche Verhältnis zwischen GmbH und Geschäftsführer.

Bestellung: Durch Gesellschafterbeschluss mit einfacher Mehrheit, sofern die Satzung nichts anderes vorsieht. Kein Notar erforderlich, keine bestimmte Form – aber die Anmeldung zum Handelsregister ist Pflicht.

Die Bestellung kann jederzeit widerrufen werden – auch ohne wichtigen Grund, wenn die Satzung dies nicht einschränkt. Das ist der entscheidende Unterschied zum Anstellungsvertrag: Die Abberufung als Organ ist möglich, der Anstellungsvertrag läuft aber weiter.

Fremd-GF vs. Gesellschafter-GF: Der Fremdgeschäftsführer – also ohne Gesellschafterstellung – hat weniger Einflusmöglichkeiten, aber unter Umständen mehr arbeitsrechtlichen Schutz. Der Gesellschafter-GF kontrolliert sich im Zweifel selbst – was zu Interessenkonflikten führen kann.

Rechtsgrundlage: §§ 6, 46 Nr. 5 GmbHG.