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Der Gläubigerausschuss ist das Kontrollorgan im Hintergrund – kleiner als die Gläubigerversammlung, aber nicht weniger einflussreich. Wer hier sitzt, hat echten Einfluss auf den Verfahrensverlauf. Er überwacht den Verwalter, hat Einblick in die Bücher und kann Entscheidungen mitprägen. Rechtsgrundlage: §§ 67 ff. InsO.